Beizug eines Anwaltes
Die Anwältin und der Anwalt sind nicht nur mit Prozessieren beschäftigt. Sie bemühen sich ebenso darum, Streitigkeiten zu schlichten, um Prozesse zu vermeiden.
Die vorausschauende Beratung in allen Rechtsfragen ist ein Dienstleistungsbereich der Anwältinnen und Anwälte, der ebenso wichtig wie die Prozessvertretung ist. Es lohnt sich, eine Anwältin oder einen Anwalt frühzeitig zu konsultieren, da dann der Gestaltungsspielraum am Grössten ist.
Auch für kleine Rechtsprobleme ist es sinnvoll, rechtzeitig eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen, ebenso für die Regelung auch unscheinbarer Rechtsfragen und -verhältnisse, damit nervlich und finanziell belastende Konflikte verhindert werden können – ganz nach dem Grundsatz «Vorbeugen ist besser als heilen». Bei einfacheren Fragen hilft allenfalls eine Auskunft bei der Rechtsauskunftsstelle.
Die Anwältin oder der Anwalt setzt sich für Sie ein und hilft, die Ausweitung eines bestehenden Streits zu verhindern und eine Einigung zu suchen.
Ist eine Einigung nicht möglich, verfügt die Anwältin oder der Anwalt über die notwendige Erfahrung, um für Sie die Verhandlungen zu führen, Sie vor Gericht zu vertreten und sich für Sie bei Behörden und Ämtern einzusetzen.
Führen Sie ein erstes Gespräch
Für die Anwaltssuche steht Ihnen sowohl die Onlinesuche zur Verfügung als auch ein Mitgliederverzeichnis, das sowohl Aufschluss über Adressen und Telefonnummern, als auch über bevorzugte Tätigkeitsgebiete und Sprachkenntnisse der angeschlossenen Anwältinnen und Anwälte gibt. Ein gedrucktes Exemplar des Anwaltsverzeichnisses kann kostenlos bei der Geschäftsstelle bezogen werden.
Anwaltsgeheimnis
Anwältinnen und Anwälte sind von Gesetzes wegen zur Unabhängigkeit verpflichtet und konzentrieren sich uneingeschränkt auf die Lösung der Probleme ihrer Klientin oder ihres Klienten.
Sämtliche Informationen der Klientschaft unterstehen dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses. Dieses verpflichtet Anwältinnen und Anwälte nicht nur zur absoluten Verschwiegenheit, sondern gibt ihnen auch das Recht, Auskünfte gegenüber Behörden und Dritten zu verweigern. Die Informationen, die Sie Ihrem Anwalt weitergeben, unterliegen dem Anwaltsgeheimnis, sind also geschützt. Grundsätzlich können nur Sie selbst Ihren Anwalt von der Pflicht zur Geheimniswahrung befreien.
Das erste Gespräch
Je besser Sie sich auf das Erstgespräch vorbereiten, desto schneller, einfacher und genauer kann sich Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt ein Bild von Ihrer Situation machen und geeignete Schritte einleiten, die zu einer befriedigenden Lösung führen.
Bevor Sie einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen, sollten Sie sich gut auf das Erstgespräch vorbereiten. Am besten, Sie notieren sich wichtige Fragen und zeichnen ein realistisches und transparentes Bild Ihrer persönlichen Situation. Besorgen Sie sich rechtzeitig sämtliche notwendigen Unterlagen und Dokumente.
Bitten Sie den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, auch folgende Fragen zu beantworten:
- Können und wollen Sie meine Vertretung übernehmen?
- Wie beurteilen Sie meine Chancen und Risiken?
- Was können und werden Sie konkret für mich tun?
- Welches sind die nächsten Schritte, und wann werden diese unternommen?
- Mit welchen Kosten (Anwaltshonorar, Gerichtskosten, andere Kosten) ist zu rechnen?
Honorar
Der rechtzeitige Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts zur vorausschauenden Klärung von Rechtsfragen und zur Vermeidung von Konflikten kann Ärger vermeiden und Kosten sparen.
Lassen Sie sich nach der Schilderung Ihres Problems über das Honorar und die Kosten orientieren, die aufgrund der anwaltlichen Leistungen voraussichtlich zu erwarten sind. Zu vergüten sind die gesamten anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch. Zusätzlich zum Anwaltshonorar werden Barauslagen wie Porti, Telefon- oder Recherchenkosten sowie die Mehrwertsteuer verrechnet.
Grundsätzlich kann das Anwaltshonorar frei vereinbart werden. Üblich sind Ansätze, die dem Interessen- oder Streitwert Rechnung tragen. Stundenansätze hängen insbesondere von der Schwierigkeit und Dringlichkeit eines Falles ab. Sollte es einmal zu Uneinigkeiten über das Anwaltshonorar kommen, können Sie bei der Honorarkommission des Verbandes eine Überprüfung des Beratungshonorars beantragen. Nicht überprüft wird die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit.
Ausbildung / Aufsicht
Die nicht rechtskundigen Klientinnen und Klienten müssen sich auf einen fachlich kompetenten Beistand verlassen können, dem sie voll vertrauen und deshalb ihre Verhältnisse uneingeschränkt offenlegen können.
Die berufsmässige Vertretung vor Gericht ist deshalb grundsätzlich der Anwältin und dem Anwalt vorbehalten. Der Anwalt und die Anwältin werden erst nach jahrelanger Ausbildung zur Ausübung ihres Berufes zugelassen. Zunächst einmal müssen sie ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Danach haben sie eine Praxiszeit bei Gerichten und Anwälten zu durchlaufen. Erst dann kann die anforderungsreiche Anwaltsprüfung abgelegt werden. Diese ist Voraussetzung für die Ausübung des Anwaltsberufes und für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung durch die Anwaltskommission des Kantons.
Anwaltsregister
Seit Sommer 2002 ist das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) in Kraft. Seither können sich Anwältinnen und Anwälte, die Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten, am Ort ihrer Geschäftsadresse ins kantonale Anwaltsregister eintragen lassen und sind dadurch an sämtlichen Gerichten der Schweiz zugelassen.
Aufsicht
Die Anwältin oder der Anwalt hat eine Reihe von Berufspflichten zu beachten und ist einer strengen Aufsicht unterstellt. Diese wird im Kanton Thurgau ausgeübt durch:
– die Anwaltskommission des Kantons Thurgau
– den Thurgauischen Anwaltsverband
Fachanwalt / Fachanwältin SAV
Seit einiger Zeit hat der Schweizerische Anwaltsverband SAV in fünf Fachgebieten sogenannte Fachanwälte eingeführt. Damit wird dem Trend zu einer vermehrten Spezialisierung Rechnung getragen.
Der Fachanwaltstitel SAV wird erst nach einer vertieften mehrjährigen Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet sowie dem Absolvieren einer zusätzlichen Weiterbildung an einer Universität mit erfolgreichem Prüfungsabschluss erteilt.
In folgenden Rechtsgebieten gibt es den Titel der Fachanwältin und des Fachanwalts SAV:
- Arbeitsrecht
- Bau- und Immobilienrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Strafrecht
- Mietrecht
Fachanwältinnen SAV / Fachanwälte SAV finden Sie bei der Anwaltssuche.
Nähere Angaben zum Thema Fachanwalt / Fachanwältin finden Sie unter www.sav-fsa.ch/fachanwältin-sav-/-fachanwalt-sav1.
Mediator / Mediatorin SAV
Zur Förderung der Mediation als nachhaltige Methode der aussergerichtlichen Streitbeilegung schuf der Schweizerische Anwaltsverband SAV im Jahr 2002 den Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV.
Diesen Titel führen unabhängige und unparteiliche Anwälte und Anwältinnen, die Sie bei der eigenverantwortlichen und einvernehmlichen Lösung eines Konflikts auf dem Verhandlungsweg unterstützen können.
Voraussetzung für den Erwerb dieses Titels ist eine angemessene Ausbildung in Mediation, enthaltend einen vorgeschriebenen Anteil Praxis und Supervision, überdies wird eine anwaltsspezifische Zusatzausbildung verlangt. Weitere Bedingung ist eine kontinuierliche Weiterbildungspflicht.
Nähere Angaben zum Thema Mediation finden Sie unter www.sav-fsa.ch/mediatorin-sav-/-mediator-sav.
Mediatorinnen SAV / Mediatoren SAV finden Sie bei der Anwaltssuche.