lic. iur. Humbert Entress
Entress Wenger Partner Advokatur
Wiesentalstrasse 27
8355 Aadorf
Wer wir sind
Die Mitgliedschaft im Thurgauischen Anwaltsverband TAV ist ein Nachweis für Fachwissen, Diskretion und Loyalität den Klientinnen und Klienten gegenüber.
Denn der TAV beaufsichtigt das Verhalten und die Arbeitsweise seiner Mitglieder - und zwar über die staatlichen gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Zudem sorgt der Verband für eine regelmässige Weiterbildung seiner Mitglieder.
So haben Sie die Gewissheit, dass Sie auf einem hohen fachlichen Niveau persönlich beraten und vertreten werden.
Für Unternehmen und Private im Thurgau sind wir in Rechtsfragen die richtigen Partner. Vertraut mit den hiesigen Gesetzen und Behörden, eingebettet in den Kanton - und mit der erweiterten Optik der Euregio Bodensee. Ein Vorteil, den nicht nur unsere Firmenkunden zu schätzen wissen.
Vorstand
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Geschäftsstelle TAV
Der Vorstand sowie die Fachgruppen werden von einer permanenten Geschäftsstelle, bestehend aus der Sekretärin bzw. dem Sekretär sowie Mitarbeiter/-innen, unterstützt. Die Dienstleistungen der Geschäftsstelle des TAV umfassen:
- Abgabe von Mitgliederverzeichnissen an Interessierte
- Annahme von Korrespondenz zuhanden des Verbandes
- Nachführen der Adressen & Angaben für das Mitgliederverzeichnis TAV & SAV
- Abgabe von Adressetiketten der Mitglieder (nur an Mitglieder TAV)
- Aufnahme von Anregungen aller Art an den Vorstand
Die Geschäftsstelle erteilt keine schriftlichen oder telefonischen Rechtsauskünfte.
Geschäftsstelle des
Thurgauischen
Anwaltsverbandes TAV
M.A. HSG Anja Fry | |
Sekretärin Postfach 8501 Frauenfeld |
T +41 (0)52 368 02 22 @ Bitte Javascript aktivieren! |
Fachgruppen
Das fachliche Können der Mitglieder des Thurgauischen Anwaltsverbandes wird in Fachgruppen gefördert und vertieft, indem sich Verbandsanwältinnen und Verbandsanwälte in Spezialgebieten zu einem wiederkehrenden Gedankenaustausch treffen, dies namentlich in folgenden Bereichen:
Leitung vakant
Fürsprecher Urs Kröpfli
S-E-K Advokaten
Dorfstrasse 21
8356 Ettenhausen
Leitung vakant
lic. iur., LL.K. Fatih Aslantas
Anwaltskanzlei Aslantas
St. Gallerstrasse 21
8500 Frauenfeld
lic. iur. Fabian Kapfhamer, lic. iur. Simon Krauter
Lindtlaw Anwaltskanzlei
Hauptstrasse 39
8280 Kreuzlingen
Leitung vakant
lic. iur. Ana Lombardi, MLaw Natalie Roos
Bürgi Hotz Zellweger Rechtsanwälte
Bahnhofstrasse 49
8500 Frauenfeld
M.A. HSG in Law Emanuel Sorba
Advokatur im Lindenhof
Hauptstrasse 31
9320 Arbon
Honorarkommission
Die Mitglieder des TAV sind verpflichtet, auf Verlangen der Klienten ihre Honorarrechnungen durch die Honorarkommission überprüfen zu lassen. Sie empfiehlt gegebenenfalls ihrem Mitglied eine Anpassung seiner Honorarnote.
Die Honorarkommission ist ein Selbstregulierungsinstrument des Thurgauischen Anwaltsverbandes. Anträge auf Begutachtung einer Honorarrechnung sind dem Präsidenten der Honorarkommission schriftlich einzureichen. Der Honorarkommission gehören folgende Mitglieder an:
Präsident
lic. iur.
Humbert Entress
Mitglied
lic. iur.
Ruedi Strehler
Mitglied
lic. iur.
Beat Rüedi
Ersatzmitglied
lic. iur.
Sabine Geissbühler
Ersatzmitglied
lic. iur.
Elsbeth Aepli
Mitgliedschaft
Aktivmitglied kann werden, wer über ein in- oder ausländisches Anwaltspatent verfügt, vertrauenswürdig ist und im Kanton Thurgau selbständig und unabhängig oder im Anstellungsverhältnis bei einem Aktivmitglied des Verbandes auf Dauer als Anwältin oder Anwalt praktiziert und im Anwaltsregister eingetragen ist.
Wer dem Verband als Aktivmitglied beizutreten wünscht, hat sich beim Vorstand schriftlich anzumelden. Dieser prüft das Gesuch. Danach leitet er es an den nächsten Anwaltstag weiter. Dieser entscheidet in geheimer Abstimmung mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme.
Statuten des Thurgauischen Anwaltsverbandes
Schweizerische Standesregeln
Merkblatt Beitritt, Übertritt und Austritt TAV
Online Aufnahmebegehren