Allgemeines zum Pikettdienst

Rechte der beschuldigten Personen

Jede beschuldigte Person hat das Recht, die Aussage zu verweigern und jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen sowie jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen. 

Vor der ersten Einvernahme

Vor der ersten Einvernahme muss jede beschuldigte Person in einer ihr verständlichen Sprache darauf hingewiesen werden, dass sie einen Strafverteidiger beiziehen kann. Dieses Recht gilt auch bei Einvernahmen durch die Polizei. Die Verteidigung muss bei allen Einvernahmen zugelassen werden.

Vorläufige Festnahme

Bei einer vorläufigen Festnahme hat jede Person Anspruch darauf, mit ihrem Verteidiger frei zu sprechen und sich mit ihm über alle Aspekte der ihr vorgeworfenen Straftat und der einzuschlagenden Verteidigungsstrategie auszutauschen.

Kontaktaufnahme mit dem "Pikettdienst Strafverteidigung"

Mit dem "Pikettdienst Strafverteidigung" steht beschuldigten Personen bzw. den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft während 7 x 24 Stunden Anwältinnen bzw. Anwälte zur Verfügung, welche bereit sind, Strafverteidigungen zu übernehmen. Die Kontaktaufnahme mit der Pikettanwältin bzw. dem Pikettanwalt erfolgt durch die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft.

Trägerschaft

Der Pikettdienst wird vom Thurgauischen Anwaltsverband TAV organisatorisch betreut. Pikettdienst leisten Anwältinnen und Anwälte des TAV, welche über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügen, in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, über genügende Fachkenntnisse im Strafrecht bzw. Strafprozessrecht verfügen und regelmässig Strafverteidigungen wahrnehmen.

Liste der Pikettanwälte

Die Liste sämtlicher Pikettanwältinnen und -anwälte finden Sie hier (zur Liste der Pikettanwälte).

Anmeldung zum Pikettdienst

Anwältinnen und Anwälte, die Aktivmitglieder des Thurgauischen Anwaltsverbandes sind, können sich zum Pikettdienst anmelden (zur Anmeldung / zum Login).